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Das spanische Pendant zur deutschen GmbH nennt sich S.L. (Sociedad con Responsabilidad limitada) und hat entscheidende Vorteile im Vergleich zur deutschen GmbH:
Keine Durchgriffshaftung (ausser bei Straftaten)
Kein strenges Wettbewerbsverbot
Klagen von oder gegen die S.L. werden nach spanischem Recht beurteilt (ausgenommen hiervon ist das Wettbewerbsrecht der jeweiligen EU-Länder)
Volle Haftungsbeschränkung auf das Grundkapital
Gründung mit einem Grundkapital von 3006,00 Euro möglich
Keine Bankauskünfte an deutsche Behörden oder Firmen
Niedriger Steuersatz
Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von einer Million Euro pro Jahr erhoben
Minimale gesetzliche Einschränkungen bei der Veranstaltung von Glücksspielen oder dem Anbieten von Erotik
Volle Rechtsfähigkeit in Deutschland, somit können Niederlassungen gegründet werden oder die gesamte S.L. nach Deutschland verlegt werden
Dies sind nur einige der vielen Vorteile, die eine Firmengründung in Spanien interessant machen. Allerdings sollte bei den meisten Punkten beachtet werden, dass es zwingend notwendig ist dass die Geschäfte nachweislich von Spanien aus geführt werden. Andernfalls wird von deutschen Behörden und Gerichten sehr schnell angenommen dass die spanische Firma lediglich zur Verschleierung von Straftaten oder Vergehen gegründet wurde. Dies gilt im Übrigen auch für die vielseits beliebte britische Limited.
Es gibt einige Firmen, die eine Gründung der S.L. für einen vornehmen können. Dabei ist es jedoch unerlässlich, dass der zukünftige Inhaber / Geschäftsführer persönlich beim örtlich ansässigen Notar erscheint um die Gründungsurkunde zu unterschreiben.
Falls man etwas Geld sparen möchte, so kann man die Gründung auch selbst vornehmen und sich einen entsprechenden Notar suchen. Oft sprechen diese aber weder deutsch noch englisch, so dass man auch hier (falls man nicht fliessend spanisch spricht) auf einen Dolmetscher angewiesen ist. |